Mietzinsbeihilfe neu!
Der Gemeinderat möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anspruchsberechtigten für die geänderte Mietzins- und Annuitätenbeihilfe zeitnah per Brief und/oder mit Aushang in den Gebäuden im eigenen Wirkungsbereich über die Notwendigkeit der neuen Antragsstellung zu informieren. Begründung: Die städtische Mietzins- und Annuitätenbeihilfe hat das Land zur Abfederung der aktuellen Teuerungswelle […]
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