Mietzinsbeihilfe neu!

Der Gemeinderat möge beschließen: 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anspruchsberechtigten für die geänderte Mietzins- und Annuitätenbeihilfe zeitnah per Brief und/oder mit Aushang in den Gebäuden im eigenen Wirkungsbereich über die Notwendigkeit der neuen Antragsstellung zu informieren. 

Begründung: 

Die städtische Mietzins- und Annuitätenbeihilfe hat das Land zur Abfederung der aktuellen Teuerungswelle mit 1. Juni angepasst. Innsbruck hat hier die Zumutbarkeitsgrenze des Landes übernommen. Damit hat die Stadt die Beihilfen erhöht, der Bezieher:innenkreis erweitert und besonders auf die Unterstützung von Familien geachtet. Umso wichtiger ist es, dass die entsprechenden Informationen auch bei den Menschen ankommen. So ist es für jeden Anspruchsberechtigten notwendig zu wissen, dass jeder, der bereits einen Antrag gestellt hat, erneut einen Antrag stellen muss. Dies hat zeitnah per Brief und/oder mit Aushang in den Gebäuden im eigenen Wirkungsbereich zu erfolgen. 

Bedeckungsvorschlag: Aus dem laufenden Budget

Schreibe einen Kommentar