Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bezieherinnenkreis des städtischen Zuschusses zum Heizkostenzuschuss so zu erweitern, dass auch Bezieherinnen des Wohnkostenzuschusses zum Bezieher*innenkreis dazu gezählt werden.
Begründung:
Wie bereits bekannt, stellen die aktuellen Miet-, Energie- und Materialkostensteigerungen für viele Innsbruckerinnen eine existenzielle Herausforderung dar. Um diesem Mehrbedarf gerecht zu werden, hat die Stadt Innsbruck den Unterstützungsbetrag in Höhe von 100 Euro beschlossen. Das Land Tirol hat den Bezieherinnenkreis durch die Einführung der Energiekostenpauschale erweitert. Analog zum Land Tirol soll die Stadt Innsbruck die Einkommensgrenze des Bezieher*innenkreises ebenfalls auf förderungsbegünstigte Haushalte, mindestens jedoch auf die Armutsgefährdungsgrenze ausweiten.
Bedeckung: Mehreinnahmen Kommunalsteuer