Die Stadt Innsbruck hat gemäss Medienberichten infolge des Gerichtsverfahrens um das Vorkaufsrecht auch in zweiter Instanz verloren. Der Gemeinderat hatte den Weiterverkauf von Wohnungen gemäß dem IIG/IISG-Konzept „Leistbares Wohnen“ im November 2022 vorerst gestoppt, nachdem die erste Instanz der Klägerin recht gegeben hatte. Gemäß der Beantwortung der Anfrage der Alternativen Liste Innsbruck vom 09.12.2021 waren bis zum damaligen Zeitpunkt 20 Wohnungen in der Hans-Maier-Straße 3 verkauft bzw. übergeben. Zudem befanden sich zum damaligen Zeitpunkt die Projekte in der Höttinger Au 74, in der Ecke Pradlerstraße/Amraserstraße und Igls Am Bichl III in Planung bzw. in Umsetzung.
Frage 1: Wurden bis zur Verhängung des vorläufigen Verkaufsstopps weitere IIG/IISG-Projekte umgesetzt? Wenn ja, welche?
Frage 2: Kam es in der Zwischenzeit bis zur Verhängung des vorläufigen Verkaufsstopps zu weiteren Wohnungsverkäufen? Wenn ja, wo und wie viele Wohnungen wurden verkauft?
Frage 3: Befanden sich zum Zeitpunkt der Verhängung des vorläufigen Verkaufsstopps Wohnungsverkäufe in der Abwicklung? Wenn ja, wie viele Wohnungen betraf dies?
Frage 4: Wie viele Wohnungen wurden insgesamt bisher gemäß dem IISG-Konzept „Leistbares Wohnen“ bis zur Verhängung des Verkaufsstopps insgesamt verkauft?