Ausweitung der Mietpreisbremse auf alle IIG-Wohnungen

Der Gemeinderat möge beschliessen:

Der Gemeinderat beschließt die Ausweitung der für die dem IIG-Richtwert unterliegenden Stadtwohnungen im Stadtsenat beschlossene Mietenbremse auf alle IIG-Wohnungen.Bezüglich der Wohnungen mit Vergaberecht durch die Stadt im Eigentum von gemeinnützigen Bauträgern wie z.B. NHT oder TiGeWoSi wird Herr Bürgermeister beauftragt, mit den betreffenden Systempartnern in Verhandlungen zu treten, um eine Linderung der Wohnkostensteigerung

Begründung:Die vom Stadtsenat vorgeschlagende Mietenbremse betrifft lediglich einen Bruchteil des Bestandes der IIG-Wohnungen. Laut der Anfragebeantwortung vom 09.12.2021 unterlagen zum damaligen Zeitpunkt rund 2 300 Wohnungen dem Richtwertmietzins, etwa 1 760 Wohnungen dem Kategoriemietzins bzw. dem §45-Mietzins und rund 1 550 Wohnungen dem Wohnbauförderungsmietzins bzw. dem Hauptmietzins wertgesichert.

Zuzüglich zu den rund 6 000 IIG-Wohnungen verfügt die Stadt Innsbruck über das Vergaberecht über rund 11 000 Wohnungen, die sich im Eigentum von gemeinnützigen Bauträgern wie etwa der NHT oder der TiGeWoSi befinden und von diesen verwaltet werden.

Somit deckt der Gestaltungsbereich der öffentlichen Hand weitaus mehr als die medial kolportierten 2 500 Wohnungen ab, die dem IIG-Richtwert unterliegen. Für die Kategoriemieten steht voraussichtlich im Juli/August die vierte Teuerung innerhalb von nur zwei Jahren an. Bei den Wohnbauförderungsmieten führen Zinssprünge zusätzlich zur massiven Teuerung zu exorbitanten Wohnkostensteigerungen.

Die Stadt hat mit gutem Beispiel voranzugehen und dort, wo sie es kann, die Wohnkostensteigerung so weit wie möglich zu lindern.

Bedeckungsvorschlag: Nachtragskredit zur Deckung der Mindereinnahmen von IIG bzw. den gemeinnützigen Bauträgern.

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