Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Anstellung pflegender Angehöriger bei den Innsbrucker Sozialen Diensten oder anderweitig zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem Gemeinderat vorzulegen.
Begründung:
Bis zu 80 Prozent der Menschen, die Pflege benötigen, werden zuhause von Angehörigen versorgt. Diese unbezahlte Sorgearbeit wird zu einem überwiegenden Teil von Frauen geleistet. Pflegende Angehörige sind vielfach gezwungen, das Beschäftigungsausmaß in der Erwerbsarbeit zu reduzieren. Care-Arbeit führt daher häufig zu Doppelbelastung und Altersarmut., da sich das verminderte Ausmaß der Erwerbsarbeit auch auf die Pensionsansprüche auswirkt.
In Burgenland besteht seit 2019 die Möglichkeit, pflegende Angehörige über die Pflege Service GmbH anzustellen. Auf diese Weise sind sie sozialversicherungsrechtlich abgesichert und erhalten ein Einkommen. Pflegebedürftigen Personen wird im Gegenzug der Verbleib zuhause und die Betreuung durch vertraute Personen ermöglicht. Hinzu kommt, dass pflegende Angehörige entsprechend geschult werden und so die Qualität der Pflege verbessert werden kann. Gemäß dem burgenländischen Modell können Angehörige von pflegebedürftigen Personen ab Pflegestufe 3 im Ausmaß von 20 Wochenstunden beschäftigt werden, ab Pflegestufe 4 im Ausmaß von 30 Wochenstunden, ab Pflegestufe 5 im Ausmaß von 40 Wochenstunden.
Graz startet ab Jänner 2024 ein Pilotprojekt zur Anstellung pflegender Angehöriger, das an das Modell in Burgenland anlehnt. Da die Lebenshaltungs- und insbesondere die Wohnkosten in Innsbruck höher sind als in Graz und im Burgenland, befinden sich pflegende Angehörige mit vermindertem Erwerbseinkommen in einer besonders prekären Situation. Daher ist die Stadt gefordert, nach Lösungen zu suchen, um diese sozial abzusichern. Aus diesem Grund beantragen wir die Prüfung der Umsetzung eines ähnlichen Projektes in Innsbruck.