Am 23. August 2023 ist ein Artikel erschienen, in dem die Überwachungsmaßnahmen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe unkritisch angepriesen werden. Da es sich um ein Thema von großer gesellschaftlicher Relevanz handelt, möchten wir dazu einige Punkte geklärt wissen:
Frage 1: Die Aufkleber in den Fahrzeugen verweisen bezüglich der Datenschutzbestimmungen auf die Beförderungsbedingungen. Die Beförderungsbedingungen (Stand 1.10.2023) [1] enthalten aber keinerlei Informationen zum Thema Datenschutz. Wie kommen die IVB als (mutmaßlich) Verantwortliche ihrer gesetzlichen Informationspflicht gegenüber den Betroffenen (Überwachten) nach?
Als Positivbeispiel hier ein Informationskleber aus einem Fahrzeug der Österreichischen Bundesbahnen.
Frage 2: Wie oft, und aus welchen Gründen wurde Einsicht in das gespeicherte Videomaterial genommen?
Frage 3: Wie oft wurden Aufzeichnungen an Exekutive, Gerichte oder Staatsanwaltschaft weitergegeben?
Frage 4: Wie sieht der von der Datenschutzbehörde genehmigte Ablauf zur Einsichtnahme aus?
Frage 5: Tausend Kameras im öffentlichen Bereich zu betreiben und die Daten zu speichern, geht unserer Ansicht nach mit ernstzunehmenden Risiken einher. Wurde für die Verarbeitungstätigkeit eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Artikel 35 DSGVO) gemacht? Wenn ja, bitten wir um die Veröffentlichung dieses Dokuments, damit die Abwägung der verschiedenen Risiken nachvollzogen werden kann.
Frage 6: Welche Kosten (Anschaffung und Betrieb) verursachen diese Überwachungsmaßnahmen?
Frage 7: Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wird die Informationssicherheit bei diesem kritischen System gewährleistet?
Frage 8: Hatten andere Parteien Zugriff auf die Aufzeichnungen bzw. wurden diese an andere (bisher nicht erwähnte) Parteien weitergegeben? Wenn ja wie oft und an wen?
[0] https://www.meinbezirk.at/innsbruck/c-lokales/videoueberwachung-in-bussen-und-bahnen-sorgt-fuer-sicherheit_a6224124
[1] https://www.ivb.at/fileadmin/user_upload/Befoerderungsbedingungen_2023.pdf