ANTRAG Aussetzung der Mietzinserhöhungen in den Gemeindewohnungen

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, als Eigentümervertreter, eine Aussetzung der Mietzinserhöhungen bei den Wohnungen der IIG zu erwirken.

Begründung:

Mit April 2023 werden bundesweit erneut die Richtwert- und Kategoriemieten in Altbauwohnungen angehoben. Die Richtwert- und Kategoriemieten stiegen im letzten Jahr um knapp 6 Prozent, 2023 werden sie um weitere 8% ansteigen. Die Stadt Innsbruck hat, als alleinige Gesellschafterin der IIG, Einfluss auf die Mietpreisbildung der IIG und kann eine Aussetzung dieser Mietzinserhöhungen erwirken.

Seit mehr als einem Jahr gibt es Überlegungen und Versuche, die Teuerungen in den verschiedenen Bereichen abzufedern. In den Stadtwohnungen leben zu einem großen Teil Menschen, die sich auf dem privaten Wohnungsmarkt kaum mit Wohnraum versorgen könn(t)en und die aufgrund ihrer Einkommenssituation von der Teuerung besonders stark betroffen sind. Die ohnehin schon gestiegenen Energiekosten kommen als zusätzliche Belastung dazu. Die Aussetzung der Mieterhöhungen ist daher eine zweckmäßige und unbürokratische Maßnahme, die geeignet ist, den Betroffenen Amtswege zu ersparen.Bedeckungsvorschlag: Mehreinnahmen aus der Kommunalsteuer oder aus dem Abgabenertragsanteil.

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