ANFRAGE

Auszug aus §14 der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates“Gemeinderatsmitglieder derselben Gemeinderatspartei haben das Recht, sich zu einem Klub zusammenzuschließen”“Mitglieder des Gemeinderates, die nicht derselben Gemeinderatspartei angehören, können nur mit Zustimmung des Gemeinderates einen Klub bilden”

Wie dem TT Artikel vom 24.01.2023 zu entnehmen, sind die Gemeinderät*innen Renate Kammer-Stark, Marcela Duftner und Thomas Lechleitner nun mehr keine Mitglieder der Grünen Fraktion. Sie haben formal den Grünen Klub verlassen, scheinen allerdings weiterhin auf der Wahlliste der Grünen auf.

Sind die 3 nun freie Mandatare oder noch Teil der Grünen Fraktion?

Muss für die parteiübergreifende Gründung eines Klub nicht der Gemeinderat seine Zustimmung erteilen?

Wird Lebenswertes Innsbruck nun trotz dieser neuen Entwicklungen weiterhin als Gemeinderatsklub geführt?

Erhält der Club Lebenswertes Innsbruck eine Klubförderung? Wenn ja wieviel?

Werden die Kosten, der nach der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates einem Klub zustehenden Dienstnehmer*in im vollem Beschäftigungsausmaß, abgegolten?

Erhält der Klubobfrau/der Klubobmann eine Funktionsentschädigung?

Im Falle, dass obige Fragen zutreffen, wieviel Mehrkosten entstehen so monatlich für die Stadt und damit die Steuerzahler*innen?

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