ANTRAG Aussetzung der Mietzinserhöhungen in den Gemeindewohnungen
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, als Eigentümervertreter, eine Aussetzung der Mietzinserhöhungen bei den Wohnungen der IIG zu erwirken. Begründung: Mit April 2023 werden bundesweit erneut die Richtwert- und Kategoriemieten in Altbauwohnungen angehoben. Die Richtwert- und Kategoriemieten stiegen im letzten Jahr um knapp 6 Prozent, 2023 werden sie um weitere 8% […]
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