Das Hotel Weißes Kreuz in der Innsbrucker Altstadt soll saniert und ausgebaut werden. Daran gibt es auf den ersten Blick wenig auszusetzen. Um das zu ermöglichen, hat der Gemeinderat bei der vergangenen Sitzung vom 10. Oktober eine Umwidmung und Bebauungsplanänderung beschlossen.
Interessant an diesem Beschluss ist jedoch ein kleines Detail: Der Sachverständigenbeirat hat im Zusammenhang mit diesem Bauprojekt ausführlich darüber diskutiert, ob der hier geplante Eingriff in die bestehende Bausubstanz der Innsbrucker Altstadt vertretbar ist oder nicht. Er kam letztlich zu den Entschluss, dass der Eingriff, der unter anderem eine Höherzonierung des Dachs vorsieht, vertretbar sei.
Die Umwidmung wäre jedenfalls nicht notwendig gewesen. Befürchtet wurde jedoch die Schaffung eines Präzedenzfalles, auf den sich andere Hausbesitzer*innen in der Altstadt berufen könnten. Aufstockungen zugunsten der Schaffung von Wohnraum sollen also vermieden werden. Daher soll auf Vorschlag der Stadtplanung der Flächenwidmungsplan des Hotelstandortes von „Kerngebiet“ auf „Tourismusgebiet“ umgewandelt werden.
„Penthousewohnungen“ mitten in der Altstadt soll also mit diesem Kunstgriff vermieden werden. Die Schaffung von hochpreisigem Wohnbau ist anderswo offenkundig weit weniger problematisch, wenn windige Projektsicherungsverträge abgeschlossen werden.
Was an dieser Stelle ausgesprochen unsauber ist, ist der Umgang der Stadtpolitik mit Hotelbetreiber*innen. Diese erhalten also Sonderkonditionen, die man anderen Hausbesitzer*innen nicht zugestehen würde. Offenkundig sind da manche gleicher als die anderen. Außerdem macht die Stadt damit ein weiteres Mal deutlich, dass ihr der Tourismus wichtiger ist als das Wohnen. Dass die Wohnnutzung der Innsbrucker Altstadt dermaßen ins Hintertreffen gegenüber der touristischen Erschließung geraten soll, ist schier unbegreiflich.
Unsere Kritik an der Bebauungsplanänderung und an der Umwidmung richtet sich weniger gegen den geplanten Umbau des Hotels an sich, der vertretbar oder sogar wünschenswert sein mag. Was allerdings an dieser Stelle einzufordern ist, ist eine Gleichbehandlung der Hausbesitzer*innen in der Altstadt und keine massive Benachteiligung der anderen zugunsten der Hotelbetriebe. Es braucht faire und transparente Regeln für alle und kein Widmungswirrwarr zulasten und unter Benachteiligung der Wohnnutzung in der Innsbrucker Altstadt.
Roland Steixner