Nach einer tödlichen Messerattacke nahe den Viaduktbögen tritt mit 1. Dezember 2018 eine Waffenverbotszone in der Innsbrucker Ausgehmeile in Kraft. Doch was bedeutet dies nun eigentlich? Im Grunde drängen ÖVP und FPÖ hier primär auf eine relativ zahnlose Anlassgesetzgebung.
Als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten Messer beispielsweise nur, wenn sie über eine bestimmte Feststellvorrichtung UND eine Mechanik verfügen, welche schnelles Ausklappen oder Hervorspringen ermöglicht. Das bedeutet: ein Küchenmesser, ein Jagdfeitel oder ein größeres Taschenmesser sind gemäß österreichischem Waffengesetz im Grunde keine Waffen. Hingegen fallen Pfeffersprays unter das Waffengesetz. Das heißt also, dass sich eine Person mit einem großen Taschenmesser beim Ausgehen in den Bögen nach wie vor nicht strafbar machen wird. Eine Frau, die in ihrer Tasche einen Pfefferspray als Abwehrwaffe mitführt, begeht hingegen sehr wohl eine Straftat, wenn sie sich in der neuen Waffenverbotszone damit aufhält.
Viel wichtiger als eine Waffenverbotszone wären geeignete Gewaltpräventionsmaßnahmen. Dazu gibt es bereits aus vielen Städten Erfahrungswerte, und der Schweizer Städteverband hat sogar eine umfangreiche Situationsananlyse zu Sicherheitssmaßnahmen im städtischen Nachtleben veröffentlicht. Vgl.: https://staedteverband.ch/cmsfiles/130218_bericht_staedtisches_nachtleben_ssv_final.pdf
Es hat sich dabei herauskristallisiert, dass insbesondere die aufsuchende Jugendsozialarbeit einen wertvollen Beitrag zur Deeskalation an Brennpunkten des urbanen Nachtlebens leistet. Darüber hinaus gibt es in einigen Schweizer Städten das Projekt ´Safer Clubbing´, welches jene Clubs auszeichnet, die eigenständig für mehr Sauberkeit und erhöhte Sicherheit ihrer Gäste sorgen. Durch das Projekt ´Safer Clubbing´ konnte beispielsweise auch die Zusammenarbeit von Clubbesitzern und Behörden verbessert werden, sodass auch rascher auf Anrainerbeschwerden reagiert werden konnte. Sogenannte “Interventionsteams” erhöhen außerdem das Sicherheitsgefühl der Besucher von Ausgehvierteln. Diese Interventionsteams sind häufig zusammengesetzt aus Sozialarbeitern und privatem Sicherheitspersonal oder aber Exekutivbeamten, die deeskalierende Gespräche mit dem Menschen führen und laufend Präsenz zeigen.
In Winterthur verfolgt die Polizei ein PAZ-Einsatzkonzept (Prävention, Aufklärung, Zugriff). Dazu führt sie besonders an den Wochenenden regelmäßige Fusspatrouillen in Brennpunktarealen durch. Durch die ständige Präsenz dieser Fußstreifen kommt es zu einer Entanonymisierung. Die Beamten lernen das Klientel bestimmter urbaner Problembereiche besser kennen und können so im Einsatz adäquater reagieren.
In Bern gibt es sogar “Statt-Gewalt-Rundgänge”, welche inzwischen auch von vielen anderen Städten übernommen wurden. Dabei bewegt sich eine Theatergruppe mit interessierten Akteuren aus der Bevölkerung in einer Ausgehmeile (oder aber auch bei großen Fußballspielen) um die Menschen mit nachgestellten Szenen für das Thema Gewalt und Vandalismus zu sensibilisieren. Man sieht, es gibt viele konstruktive Ansätze zur Erhöhung der Sicherheit im städtischen Nachtleben.
Innsbruck sollte sich von anderen Städten, die bereits erfolgreiche Projekte installiert haben, inspirieren lassen. Man muss das Rad nicht immer neu erfinden, und keinesfalls sollte die Gastronomie in Bereichen wie den Innsbrucker Viaduktbögen dämonisiert werden. Das Problem der Gewalt im Nachtleben ist kein spezifisches Problem der Bogenlokale, denn in der Vergangenheit sind viele schlimme Gewaltdelikte auch in anderen Lokalen und in anderen Stadtteilen geschehen, ohne dass bestimmte Politiker daraus Kapital für ihre Law & Order-Politik geschlagen haben.
Autorin: Irene Labner