Während in anderen europäischen Städten zunehmend sogenannte „shared spaces“ in den innerstädtischen Verkehrzonen entstehen, glänzt Innsbruck, die Radfahrhauptstadt Österreichs, mit einem Radfahrverbot in der Maria Theresienstraße. Noch viel gravierender sind jedoch weitere Verbote, die in Innsbrucks Zentrum in der jüngeren und älteren Vergangenheit eingeführt wurden, denn diese zielen ganz klar auf Randgruppenverdrängung ab.
Bereits 1993 erließ die Stadtregierung ein Aufenthaltsverbot an der Annasäule. Man montierte Verbotsschilder an der Touristenattraktion, um sozial auffällige Jugendliche, die sich dort regelmäßig zusammenfanden, zu vertreiben. Vielen Innenstadtkaufleuten und TouristikerInnen waren die jugendlichen Randgruppen ein Dorn im Auge, denn sie störten das Stadtbild mit ihrem bunten und ausgefallenen Auftreten. Die Jugendlichen selbst begründeten ihre unkoordinierten Versammlungen in der Innenstadt mit dem Fehlen von anderen geeigneten, zentral gelegenen Freiräumen ohne Konsumationszwang.
Verbotspolitik hat in Innsbruck also Tradition. Obwohl der Verfassungsgerichtshof absolute und sektorale Bettelverbote als gesetzeswidrig beurteilt, gibt es politische Fraktionen im Gemeinderat, die immer wieder versuchen, diese hier in Innsbruck zu implementieren. Derzeit bestehen zeitlich definierte Bettelverbote, etwa an bestimmten Markttagen. Außerdem ist das „aggressive Betteln“ untersagt, wobei es bereits als „aggressiv“ bewertet wird, wenn einE BettlerIn nicht devot am Boden kauert, sondern beispielsweise auf eine Person zugeht oder diese von sich aus anspricht.
Darüber hinaus wurde ein Alkoholverbot in bestimmten Bereichen der Stadt eingeführt, wobei heute vermutlich keinE InnsbruckerIn in der Lage wäre, spontan alle Verbotszonen aufzuzählen, da sie ja immer zahlreicher werden. So herrscht das Verbot derzeit in der Altstadt, in Teilen der Museumstraße, in der Maria Theresienstraße, im Rapoldipark, am Bozner Platz, im Haydnpark, am Marktplatz-Busterminal, am Hauptbahnhof, sowie auf allen Spielplätzen und im Nahbereich von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Vom Alkoholverbot ausgenommen sind, wie zu erwarten, Gastgärten und natürlich auch kommerzielle Veranstaltungen wie etwa der von den InnsbruckerInnen gerne auch als „Glühkindlmarkt“ bezeichnete Adventmarkt.
Ich persönlich habe Angst, dass in Innsbruck noch weitere und weitreichendere Verbote gegen Randgruppen wie Jugendliche aus Subkulturen, BettlerInnen, Wohnungslose und Suchtkranke eingeführt werden. Ich empfinde so eine Art der Politik als ausgrenzend, menschenrechtsverletzend und sinnlos, da sie eine reine Symptombekämpfung darstellt. Die zugrundeliegenden sozialen Probleme werden dadurch nicht gelöst, sondern nur versteckt.
Ein Beitrag von Irene Labner