Hundefreilaufzone in Pradl

Der Gemeinderat beschließt:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Überlassung der Grundstücke einem Landwirt zur Bewirtschaftung westlich des Footballzentrums (1683/1, 1687, 1688; alle KG Pradl) sobald wie möglich aufzulösen. Darüber hinaus wird er beauftragt, dem Gemeinderat ein Realisierungskonzept für eine dort zu errichtende Hundefreilaufzone mit entsprechendem Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Hundewiesen sind ein wichtiger sozialer Ort – sowohl für Hunde als auch für ihre Halter:innen. Neben notwendigem leinenzwangfreiem Auslauf für die Vierbeiner bieten sie ein Mittel gegen Vereinsamung und für den intergenerationellen und interkulturellen Austausch. Ein ausreichend großes und über das Stadtgebiet gestreutes Angebot an ansprechend gestalteten Freilaufzonen sollte daher gewährleistet werden. Der dicht besiedelte Stadtteil Pradl verfügt bisher über keine Hundefreilaufzone.

Die Bearbeitung des am 25.01.2024 von GR Onay eingebrachten Prüfantrags hat ergeben, dass sich die Grundstücke westlich des Footballzentrums (1683/1, 1687, 1688; alle KG Pradl) für die Errichtung einer Hundewiese eignen würden. Hier kann sowohl die Mindestgröße als auch der Mindestabstand, den es zu Wohnbebauungen braucht, langfristig gewährleistet werden.

Die Flächen befinden sich in Stadtbesitz und werden derzeit einem Landwirt zur Bewirtschaftung überlassen. Diese Überlassung sollte aufgelöst werden, um eine Hundefreilaufzone westlich des Footballzentrums zu realisieren. Bei der Planung sollten Fachleute für die adäquate Strukturierung und Gestaltung der Fläche einbezogen werden. Die Hundewiese sollte neben einem Trinkwasserbrunnen auch tiergerechte Spiel- und Landschaftselemente (z.B. Hügel, fließendes Wasser, Bäume, Sandflächen zum Buddeln und für verschieden große Hunde geeignete Spiel- und Agility-Geräte) sowie beschattete und regengeschütze Bereiche für die Halter:innen enthalten.

Bedeckungsvorschlag: Finanzierung aus den Einnahmen der Hundesteuer