Angemessener Wohnungsstandard

Die Frage, welcher Wohnungsstandard angemessen ist, wurde während des ALi-Programmprozesses intensiv diskutiert.

Festgehalten wurde dabei, dass in angemessenen Wohnverhältnissen die Versorgung mit Energie, Wärme und Warmwasser sichergestellt sein muss. Außerdem muss eine Wohnung Fenster haben. Eine Wohnung ohne natürliches Licht ist keine Wohnung. Angemessene Wohnverhältnisse gewährleisten überdies jedem Menschen einen Rückzugsraum, in dem er/sie sich frei entfalten kann und wo die Privatsphäre geschützt ist. Dies ist auch durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen.

Der Mindestbedarf an Wohnfläche pro Kopf wurde hierbei definiert mit:

  • 30 Quadratmeter für alleinlebende Personen

Dies entspricht zudem der Mindestgröße einer Normwohnung der Ausstattungskategorie A gemäß § 15a MRG (Mietrechtsgesetz).

  • 25 Quadratmeter für Haushalte mit zwei Personen

Die geringere Fläche ist der Tatsache geschuldet, dass Bad, WC und Küche im gemeinsamen Haushalt geteilt werden.

  • 20 Quadratmeter für Haushalte mit mehr als zwei Personen

Hier findet ebenfalls die geteilte Infrastruktur Berücksichtigung. In der städtischen Wohnungsvergabe werden 15 Quadratmeter pro Person als Mindestgröße für die Vormerkung definiert. Allerdings ist dort von Nettowohnnutzfläche die Rede, d.h. ohne Bad, Vorraum oder Küche. Daher besteht hier in den Vorstellungen der Mindestwohnfläche weitgehende Übereinstimmung mit den Vormerk- und Vergaberichtlinien der Stadt.

Zudem wurde als Ziel definiert: Jedem Menschen, aber insbesondere jedem Kind, sein eigenes Zimmer! Denn gerade Kinder brauchen einen angemessenen Raum, um sich zu entfalten. Die aktuell geltenden Vormerk- und Vergaberichtlinien für Stadtwohnungen garantieren dies leider noch nicht. Jedem Kind sollte in den Vormerk- und Vergaberichtlinien das Recht auf Privatheit und damit ein eigenes Zimmer zugestanden werden. Während sich kleine Kinder oft noch gerne ein Zimmer teilen, wird mit Erreichen des Schulalters oder spätestens mit Erreichen der Pubertät der Bedarf nach einem eigenen Zimmer immer größer. Es geht nicht darum, dass jedes Kind, ein eigenes Zimmer haben muss, sondern dass ihm das Recht darauf zugestanden wird, sobald es eines will und braucht.

Allerdings wurde im Diskussionsprozess gleichzeitig deutlich: Der Platzbedarf hängt wesentlich davon ab, wie die Räume aufgeteilt und zugeschnitten sind. Glasfronten und spitze Winkel sind Platzverschwender und Küchen mitten im Wohnzimmer werden von vielen nicht gewünscht. Hier wird auch der Wunsch an die Architektur gerichtet, bedürfnisgerechter zu bauen.

Zu den Wohnkosten wurde eine Obergrenze von maximal 10 Euro pro Quadratmeter brutto warm inklusive Strom vorgeschlagen.

Zudem wurde festgehalten, dass sich in unmittelbarer Wohnortnähe wichtige Infrastruktur und Erholungsmöglichkeiten bieten sollen. Gemeinschaftsräume als soziale Infrastruktur für Vereine und Initiativen werden eingefordert. Zudem wurde der Wunsch nach möglichst vielen Grünflächen mit Bäumen in der unmittelbaren Wohnumgebung geäußert.

Neu errichtete Wohnungen sollen barrierefrei sein, um es Menschen zu ermöglichen, möglichst lange dort bleiben zu können.

Menschen wollen ihre Unterkünfte selbst verwalten und mitgestalten. Daher braucht es unbedingt mehr Housing-First und selbstverwaltete Unterkünfte und Wohnformen. Notschlafstellen sind deswegen für viele entwürdigend, weil hier die Erfüllung des Grundbedürfnisses nach Wohnen von oben herab verwaltet wird, anstatt von unten herauf selbst gestaltet.

Für Wohnanlagen im verdichteten Wohnbau wurden folgende Forderungen festgehalten: Auf schallschluckende Fassaden und Oberflächen ist im verdichtenden Wohnbau zu achten. Wohnungen sollten möglichst wenig abgeschattet sein durch andere Gebäude. Die Radzufahrt ist entsprechend einzuplanen. Es braucht mehr Abstellplätze für Fahrräder (mindestens zwei pro Wohnung), eine Ladeinfrastruktur für E-Autos. Plätze für Car-Sharing und Urban Gardening sind einzuplanen. Bestehende Baumbestände sind in die Neubebauung möglichst miteinzubeziehen. Balkone sollten eine Überdachung haben.

Neugebaute Wohnungen sollten grundsätzlich Balkone, Loggien oder Terrassen haben.

Bedürfnisorientiertes und nachhaltiges Bauen werden als wichtig erachtet. Errichtete Gebäude sollen zudem langlebig sein. Die Forderungen von Architects 4 Future sind dahingehend richtungsweisend.

So auch die Initiative für eine soziale und ökologische Transformation in der Wohnungspolitik, Housing Europe.

Das ALi-Open vom 13.02.2024 hat zudem einstimmig die Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative HouseEurope beschlossen, die ein Umdenken in der Baupolitik zugunsten von Renovierung statt Abbruch voranbringen will.

Alternative Liste Innsbruck

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