Ein Immobilienspekulant macht aus einer Bretterhütte einen Palast – oder: Manche sind eben gleicher als andere

Diese Straße ist die Zufahrt zu Schafferers Luxusdomizil. Sie befindet sich zum Teil auf einem Grundstück, das zur Parzelle eines Grundstücksbesitzers gehört, der schon seit rund 50 Jahren auf eine Umwidmung seines Freilandgrundstückes in Bauland wartet.

In der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 18.07.2019 wurden erneut die mutmaßlichen Schwarzbauten in Arzl diskutiert. Es handelt sich um hier um Gebäude auf Grundstücken ohne Baulandwidmung, für die keine rechtskräftige Baubewilligungen vorliegen. Der Baubescheid, den die Stadt 1999 für ein Gebäude erteilt hatte, wurde vom Verfassungsgerichtshof kassiert und eine rechtliche Sanierung dieser Bauten erscheint derzeit unmöglich. Ungünstig für die Betroffenen, zumal mensch sich als Bauherr darauf verlassen können müsste, dass Baubescheide rechtskonform sind und eine Behörde Bewilligungen nicht widerrechtlich ausstellt. Solche hätte die Stadt aber offenkundig gar nicht erteilen dürfen. Die Eigentümer der Schwarzbauten haben natürlich insofern Pech, als die Stadt keine Inselwidmungen vornehmen darf. Gleichzeitig wäre eine Umwidmung des gesamten umliegenden Freilandgebietes in Wohngebiet nicht vertretbar, da die betreffenden Grundstückseigentümer*innen in diesem Fall nicht daran denken, ihren Grund zu einem für den geförderten Wohnbau zulässigen, d.h. günstigeren Preis zu verkaufen. Die Stadt ist aber nicht dazu da, die Kassen von Grundstückseigentümern zu vergolden. Die – in diesem Fall nicht lachenden – Dritten sind die Eigentümer der Schwarzbauten, für die der drohende Abbruch ihrer Wohngebäude eine massive Härte darstellt. Als es darum ging, über das Widmungsansuchen des Eigentümers einer der betroffenen Bauten abzustimmen, enthielt sich der gesamte Gemeinderat nach dem Redebeitrag von GR Onay. Denn die Stadt hat hier die Aufgabe eine saubere und rechtskonforme Lösung zu finden. Diese Hausaufgabe hat sie aber nicht erfüllt.

Nun wurde aber ein weiterer Tatbestand in Hötting bekannt. Einerseits hat dort ein Bauwerber seit Jahren die Umwidmung einer in seinem Eigentum befindlichen Grundstücksparzelle erwirken wollen. Denn diese Grundstück hat seine Mutter bereits 1962 vor dem Hintergrund einer Widmungszusage gekauft. Diese war an die Übernahme der Erschließungskosten durch die Grundeigentümer*innen gebunden. Ein Kanal und ein Straßenstück mitsamt Straßenbeleuchtung wurden errichtet. Diese Erschließung war die Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen in benachbarten Grundstücken und diente diesen als Infrastruktur, doch für das eigene Grundstück konnte der Bauwerber keine Widmung erwirken. Die Begründung für die nicht erfolgte Umwidmung und für die Nichterteilung einer Baubewilligung ist nur mäßig überzeugend, zumal für andere Grundstücke in unmittelbarer Nähe dieselbe Umwidmung ermöglicht wurde. So wurden benachbarte Grundstücke südlich der besagten Parzelle umgewidmet. Doch damit nicht genug. Oberhalb der besagten Freilandparzelle hatte Markus Schafferer, dem Innsbruck die PEMA-Türme zu verdanken hat, ein Grundstück im Freiland als Bauland für sein Luxusdomizil auserwählt. Bis 1992 lebte dort oben ein Einsiedler in einer kleinen Hütte, von der bis 2011 lediglich Reste übrig waren. Schafferer berief sich hier auf den „Freilandparagrafen“ des TROG (§ 42 und insbesondere § 42 b) geschickt aus.

Nun können findige Jurist*innen darüber diskutieren, ob Schafferers Domizil tatsächlich noch den Voraussetzungen des “Freilandparagrafen” entsprechen und ob die unterirdische Erweiterung tatsächlich vom § 61 des TROG abgedeckt ist. Eines ist jedenfalls klar: Wenn man den Informationen aus der Stadtplanung Glauben schenken darf, entspricht die Erteilung der Baubewilligungen nicht den raumplanerischen Zielen der Stadt Innsbruck. Wenn dem so ist, wäre es aber auf jeden Fall Aufgabe der Stadtplanung gewesen, hier bei Gefahr im Verzug eine Bausperre zu verhängen und auch für ein Gebiet mit Freilandwidmung einen Bebauungsplan auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

So machtlos wie der damals zuständige Baustadtrat Fritz behauptet, ist die Stadt hier eigentlich nicht. Es handelt sich hier nicht um ein “städtebauliches Ärgernis”, sondern um einen handfesten Skandal. Offenkundig dürfen “Immobilienentwickler” in der Stadt schalten und walten, weil die Stadt bisher für zahlreiche Gebiete keinen Bebauungsplan hat. Daher fordert die Alternative Liste Innsbruck auch, dass für sämtliche bebauten und bebaubaren Gebiete Bebauungspläne erstellt werden. Diese müssen zudem in jeder Hinsicht transparent sein, sodass die Einhaltung der Vorschriften jederzeit für alle überprüfbar sind.

Insbesondere in Hötting ist die Auflage von Bebauungsplänen dringend geboten, zumal sich der Stadtteil zum Eldorado für Immobilienspekulanten entwickelt hat und OFA und Co dort massiv bauen. Gleichzeitig haben viele Menschen dort das Gefühl, dass hier manche gleicher sind als andere. Dem muss die Stadt durch klare und transparente Vorschriften zu begegnen.

Denn es darf nicht sein, dass die einen sich nach Gusto Paläste hinstellen, während andere auf Gründstücken, in deren Erschließung sie jahrzehntelang investiert haben, nicht einmal eine kleine Hütte hinstellen können. Es kann auch nicht sein, dass auf der einen Seite findige Immobilienspekulanten ihre Domizile bewilligt bekommen, während andere um ihre teilweise jahrzehntelang bestehenden Häuser fürchten müssen.

Roland Steixner

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