Stellungnahme gegen das Billighotel – Präzedenzfall im Gemeinderat abgesegnet

Das Meininger-Hotelprojekt ließ in der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2019 die Wogen hochgehen. Eine ausgesprochen knappe Mehrheit stimmte für dieses Bauvorhaben. Da sämtlichen Einwohner*innen der Stadt und Rechtspersonen, die im Gemeindegebiet einen Betrieb oder eine Liegenschaft besitzen, das Recht zu aufliegenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen Stellung zu beziehen zusteht, habe ich selbst davon Gebrauch gemacht und eine Stellungnahme zu dem geplanten Hotelprojekt verfasst und an die Stadtplanung geschickt.

In dieser hielt ich fest, dass durch diese Umwidmung

  1. Wohnraum, der dem Vollanwendungsbereich des MRG unterworfen ist, verloren geht,
  2. Nutzungskonflikte mit den Nachbar*innen in den Gebäuden neben dem Gebäude der Bundesforste zu befürchten sind,
  3. Nutzungskonflikte bei den Verkehrsflächen zu befürchten sind,
  4. die Ansiedlung einer Billighotelkette mit zweifelhaftem Ruf nicht den wirtschaftlichen Zielen der Gemeinde entspricht.

Die Stadtplanung hat in der Beschlussvorlage zur Umwidmung darauf geantwortet. Ihre Argumentation stellt sich, wie folgt dar:

  1. Es handle sich ohnehin nur um ehemalige Büroflächen und Dienstwohnungen. Das Gebäude sei ein Verwaltungsgebäude gewesen. Gemäß der Bundesgesetzgebung musste die Bundesforste das Baurecht an den Meistbieter veräußern. Allein deswegen sei bezahlbarer Wohnraum von vorneherein ausgeschlossen gewesen. Zudem sei die Errichtung von drei Notunterkünften mit der Stadt vereinbart worden.
  2. Die Widmung des Areals sehe ohnehin bereits die Möglichkeit der Errichtung eines Beherbergungsbetriebs mit 75 Zimmern vor. Durch die Umwidmung werde lediglich die Möglichkeit der Einrichtung von zusätzlichen Betten eingeräumt. Entsprechende Gutachten seien positiv.
  3. Die Breite der Verkehrswege lassen keine Pulkbildungen befürchten. Entsprechende Gutachten seien positiv.
  4. Der geplante Beherbergungsbetrieb verschaffe der Stadt Einnahmen. Zudem belegten Hotelstudien den Bedarf an Billighotels.

Dazu kann erneut folgendes festgehalten werden:

  1. Solange bestehende Wohnungen über reguläre Mietverträge vergeben werden, unterliegen sie dem Vollanwendungsbereich des MRG und damit dem Richtwertmietzins. Dienstwohnungen unterliegen ohnehin gemäß § 2 der Sachbezugswerteverordnung dem Richtwertmietzins. Sie wären sogar etwas billiger als reguläre Wohnungen. Die drei Notunterkünfte sind ja nett gemeint, aber eigentlich ein schlechter Witz. Über die Hotelrezeption sollen sie zugänglich sein. Wie sie vergeben werden, ist unklar. Drei Notunterkünfte sind anderswo mit Leichtigkeit einzurichten. Dafür braucht es kein Hotelprojekt. Während die Politik bei Housing first und bei den Notschlafstellen mauert und zaudert, soll nun die Öffentlichkeit mit diesem Alibiprojekt geködert werden.
  2. Der Gesetzgeber wird sich wohl etwas dabei gedacht haben, wenn er in Gebieten dieser Widmungskategorie die erlaubte Bettenanzahl auf 150 beschränkt hat. Diese soll dann dank der Umwidmung 265 betragen, d.h. um fast 80 Prozent die erlaubte Anzahl für Gebiete mit der Widmung “Kerngebiet” überschreiten. Dadurch wird ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich weitere Besitzer*innen von Altbauten berufen werden, die es bevorzugen, ihr Eigentum in ein lukratives Billighotel umzubauen, anstatt zum Richtwertmietzins zu vermieten.
  3. Über die tatsächliche Breite des betreffenden Gehsteiges möge sich der/die Leser*in bitte selbst ein Bild machen. Mir erscheint das – Gutachten hin oder her – doch etwas knapp bemessen. Hier soll die Busladezone entstehen:Der Gehsteig, über den künftige Hotelgäste vom Reisebus zum Hotel gelangen, wurde um den Radweg zwar erweitert, bleibt aber selbst immer noch relativ schmal. Die Radfahrer*innen können nicht gut auf die Straße ausweichen, da sich hier die Gleise der Tram befinden.
    Als echtes Nadelöhr erweist sich jedenfalls die Unikreuzung, bei der die künftigen Gäste des Hotel Meiniger dann mitsamt ihrem Gepäck um’s spazieren müssen.
  4. Der Bedarf an Billigunterkünften mag gegeben sein, aber warum soll gerade in unmittelbarer Bahnhofsnähe erneut ein Beherbergungsbetrieb im hochpreisigen Segment entstehen, RAIQA sei Dank?

Alles in allem entkräftet die Stellungnahme der Stadtplanung die Einwände nicht, die die ALI schon von Anfang an gegen dieses Projekt erhoben hat. Generell ist die Logik der Standortpolitik der Kommunen zu hinterfragen. Anstatt die gemeinschaftliche Verwertung von Immobilien durch Gemeinde und Privatkapital voranzutreiben, sollten vielmehr Maßnahmen ergriffen werden, um Grund und Boden der kapitalistischen Verwertungslogik zu entziehen. Abgesehen davon ist das Verfahren der Beschlussfassung kritikwürdig. Normalsterbliche erhalten überhaupt keinen Zugang zu diesen Gutachten und auch Gemeinderät*innen wird gemauert, solange es nur geht. Transparenz geht anders.

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wurden am 29.05.2019 erneut mit derselben Mehrheit abgesegnet wie bereits deren Entwurf bei der Sitzung am 28.03.2019. Mit diesem Beschluss wurde ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich Spekulant*innen künftig berufen werden.

Roland Steixner

Ein Gedanke zu „Stellungnahme gegen das Billighotel – Präzedenzfall im Gemeinderat abgesegnet

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