Türkisblaue Wohnungspolitik ist weder fair noch nachhaltig

Die Bundesregierung plant eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Diese scheint auf den ersten Blick einige Verbesserungen zu bringen. So kehrt die Regierungsseite hervor, dass mit der Novelle Opfer von Gewalt leichteren Zugang zu Sozialwohnungen bekämen und der Kurzzeitvermietung sowie der Spekulation mit Genossenschaftswohnungen Einhalt geboten werde.

Die Handschrift der FPÖ in diesem Gesetzesentwurf ist jedoch unverkennbar. So soll es in  § 8 Abs. 4 des novellierten WGG heißen:

„Sämtliche Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind vorrangig zugunsten einer Wohnversorgung von österreichischen Staatsbürgern auszurichten, gemäß Abs. 5 gleichgestellten Personen sowie Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen und legal in Österreich aufhalten sowie ein Prüfungszeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder einer vom ÖIF zertifizierten Prüfungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung einer Integrationsprüfung vorlegen.“

Drittstaatsangehörigen soll so der Zugang zu gemeinnützigen Wohnungen deutlich erschwert werden. Damit wird wieder einmal versucht, gerade Personengruppen, die besonders an dem überteuertem Wohnraum am privaten Wohnungsmarkt zu leiden haben, von der Vergabe von Sozialwohnungen auszuschließen. Die Wohnungspolitik der FPÖ besteht also darin, Menschen mit Wohnraumbedarf gegeneinander auszuspielen. Während sich die „kleinen Leute“ um die Krümel streiten, wird Investoren die Grunderwerbssteuer erlassen.

Ganz nach dem Credo „Eigentum schützt vor Altersarmut“ soll der Verkauf von gemeinnützigen Wohnungen an die Mieter*innen angekurbelt werden. Es versteht sich von selbst, dass Asylwerber*innen und Drittstaatsangehörige weitgehend von der Kaufoption ausgeschlossen sein sollen. Der Verkauf von geförderten Wohnungen an die Mieter*innen befreit diese aus der Bindung an das WGG. Solange die ehemaligen Mieter*innen diese als Eigentümer*innen weiter bewohnen, ist das irrelevant. Wenn sie sie jedoch vermieten, dann sind die Wohnungen an keine Mietpreisbegrenzung mehr gebunden. Derartige Wohnungen werden daher als Anlageobjekte interessant. Das weiß die Bundesregierung und hat als Maßnahme „gegen Spekulation“ eine 15jährige Bindung der Wohnung an den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) mit Richtwertmietzins vorgesehen. Doch wenn es der Bundesregierung wirklich darum ginge, die Wohnungen dauerhaft der Spekulation zu entziehen, müsste sie beschließen, dass Wohnungen auch durch den Verkauf an die Mieter*innen nicht aus dem WGG fallen können.

Die Verwaltung von Mischhäusern mit Eigentumswohnungen und Mietwohnungen unter einem Dach ist außerordentlich schwierig. Darauf weist nicht nur Elke Kahr in einer Stellungnahme zur geplanten WGG-Novelle hin. Auch der Bericht der Kontrollabteilung über die Gestion der Wohnungsmieten der IIG von 2010 hält fest, dass der Rückkauf von Eigentumswohnungen die Verwaltung vereinfacht dass die IIG deshalb bestrebt ist, privates Wohnungeigentum auf IIG-Liegenschaften zurückzukaufen.

Ein weiteres Mal hat die Bundesregierung bewiesen, dass die Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum für sie keine Priorität hat. Um dieselbe Menge an bezahlbarem Wohnraum beizubehalten, muss so nämlich stets neu gebaut werden. Vor dem Hintergrund der gravierenden Flächenverbrauchs in Österreich ist diese Novelle daher auch aus ökologischer Perspektive höchst bedenklich.

Roland Steixner

Foto: Unsplash

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