Der Gemeinderat beschließt die ersatzlose Aufhebung der am 05.10.2017 beschlossenen und am 10.10.2017 in Kraft getretene Nächtigungsverbotsverordnung (E 16). Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung dieser Ortspolizeilichen Verordnung öffentlich kundzumachen.
Begründung:
Die Stadt hat sich mit der Unterzeichnung der Homeless Bill of Rights unter anderem zu einer umfassenden Wahrung der Rechte von Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, verpflichtet. Dazu gehört neben Recht auf Wohnraum (I.) und dem Zugang zu angemessenen Notunterkünften (II.) auch die Nutzung des öffentlichen Raums zu den gleichen Bedingungen, die für alle übrigen Nutzer:innen gelten (III.) sowie das Recht auf Privatsphäre (X.) und das Recht auf überlebensnotwendige Maßnahmen (XI.).
Es ist gesellschaftliche Aufgabe, durch Bereitstellung von Wohnraum und Notunterkünften Alternativen zur Nächtigung auf der Straße bereitzustellen. Dennoch muss es Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keine Notunterkunft aufsuchen, ermöglicht werden, an den Orten im öffentlichen Raum zu nächtigen, die den besten Witterungsschutz bieten.
Die geltende Nächtigungsverbotsverordnung betrifft ausgerechnet diese Orte. So gilt für die Unterführung Oerleyweg und die Unterführung von der Karmelitergasse in die Graßmayrstraße ein Nächtigungsverbot. Ebenso ist die gesamte Innsbrucker Altstadt (inklusive Domplatz), die Maria-Theresien-Straße, die Ursulinenpassage, der Edith-Stein-Weg und weite Teile der Nordseite der Mentlgasse vom Nächtigungsverbot erfasst. Es handelt sich hierbei um Areale, in denen Lauben und Überdachungen einen Mindestschutz vor Witterung und Kälte versprechen.
Das Nächtigungsverbot stellt daher eine Diskriminierung von Menschen im öffentlichen Raum dar, die von Wohnung- und Obdachlosigkeit betroffen sind. Auch beim städtischen Workshop zur Erarbeitung eines Aktionsplans gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit wurde das Nächtigungsverbot als Problem für die Betroffenen angesprochen. Die Signale vonseiten der Stadtpolitik in Hinblick auf einen neuen Umgang mit Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, sind vielversprechend. Das bestehende Nächtigungsverbot ist mit einem zeitgemäßen Umgang mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit unvereinbar. Seine Aufhebung stellt daher eine wichtige Etappe in der Umsetzung einer diskriminierungsfreien Sozial- und Wohnungspolitik dar.
