Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck fordert die zukünftige Bundesregierung auf, eine soziale Mietrechtsreform zu initiieren, die verbindliche Mietobergrenzen für alle Wohnungen festsetzt. Zudem ist die künftige Bundesregierung dazu aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, um der Zweckentfremdung von Wohnraum effektiv entgegenzuwirken.
Begründung
Hohe Wohnkosten stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Vor allem in Städten wie Innsbruck sind die Mieten am privaten Wohnungsmarkt für viele Menschen unbezahlbar geworden. Die Stadt ist sich der sozialen Verantwortung, insbesondere für vulnerable Gruppen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, bewusst und investiert daher verstärkt in die Schaffung von kommunalem und gemeinnützigem Wohnbau. Mit dem Leerstandsmonitoring, der Einhebung der landesgesetzlichen Leerstandsabgabe und mit einer aktiven Bodenpolitik ist die Stadt um die Sicherstellung von leistbarem Wohnraum bemüht.
Das städtische Wohnungsamt hat jedoch rund 2 500 Wohnungsansuchen zu erledigen. Die Deckung dieses Wohnbedarfs, der durch die Wohnkostensteigerung noch vergrößert wird, erweist sich als Sisyphosaufgabe, wenn nicht auch der private Wohnungsmarkt, der außerhalb der Kompetenz der Stadt liegt, reglementiert wird.
Angebotsmieten von über 20 Euro pro Quadratmeter machen es vielen Menschen unmöglich, sich am privaten Wohnungsmarkt zu versorgen. Gleichzeitig werden am Immobilienmarkt Wohnungen als Anlageobjekte beworben, was einer Zweckentfremdung von Wohnraum zu Spekulationszwecken Tür und Tor öffnet. Um Wohnraum langfristig und nachhaltig in Innsbruck und anderswo bezahlbar zu machen, braucht es daher entsprechende Maßnahmen vonseiten des Bundes, wie etwa einen Mietendeckel für alle Wohnungen und ein konsequentes Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.
