Evaluation Softwarelösungen

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Ein Evaluationsprozess möglicher Server-Virtualisierungslösungen soll anhand eines nachvollziehbaren Schemas vorgenommen und dem Gemeinderat bis 2026-01 vorgelegt werden.
  2. Für künftige Wiederbeschaffungen ist der Beschaffungsvorschlag inklusive möglicher Alternativen zeitgerecht dem Gemeinderat vorzulegen, sodass das Stadtparlament über realistische Optionen diskutieren und entscheiden kann.
  3. Dem Erwerb von Softwarelizenzen soll verpflichtend eine transparente Evaluation vorausgehen, die die digitale Souveränität der Stadt (Stichwort: Open Source Software) als gewichtigen Parameter einschließt.


Begründung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024 dem Antrag „Stadtmagistrat Innsbruck, Beschaffung von VMware vSphere Enterprise Plus Lizenzen für den Betrieb der städtischen Virtualisierungsumgebung – Beschaffung VmWare Lizenzen; MagIbk/59795/IKT-V-SB/25“ zugestimmt.

Die Notwendigkeit der Beschaffung von VMware zur akuten Weiterführung der digitalen städtischen Dienstleistungen ist nachvollziehbar. Jedoch hätte eine Lösung bereits zu Beginn des Jahres 2024 angestrebt werden müssen, da hier schon Unklarheit zur Lizenzsituation nach der Übernahme des Herstellers von VMware herrschte.

Die Absolutheit der in dem damaligen Antrag beschriebenen Alternativlosigkeit ist zu hinterfragen, da verschiedene öffentliche Institutionen eine Open-Source-Lösung (Proxmox) verwenden und auch das WiFi Tirol in 2024 von VMware auf Proxmox umgestiegen ist und die Abhängigkeit von der proprietären Software beendet hat. (https://itwelt.at/news/casestudy/effiziente-virtualisierung-wifi-tirol-steigt-von-vmware-auf-proxmox-ceph-um/)

Daher soll 2025 ein Evaluationsprozess vorgenommen werden, der Alternativen überprüft. Hierbei sollen Open-Source Lösungen im Sinne von Planungssicherheit und digitaler Souveränität bevorzugt werden, um zu vermeiden, dass die aktuelle Abhängigkeit Fortsetzung findet. Dieses Vorgehen folgt auch dem Grundprinzip „public money, public code“, so dass öffentliche Investitionen in Software zusätzlich dem Gemeinwohl dienen.

Zu Antrag Punkt 2: Die eben dargestellte Problematik gilt nicht nur für Virtualisierungssoftware, sondern auch für alle weiteren Softwareprodukte mit Relevanz für die Infrastruktur der Stadt. Das selbe Problem besteht außerdem, wenn der Hersteller für eine Software keine Sicherheitsupdates mehr zur Verfügung stellt, da entweder die Entwicklung der Software eingestellt wird oder Updates nur noch für Nachfolgeversionen verfügbar gemacht werden.

Daher sollen auch alle weiteren in Verwendung befindlichen Softwareprodukte mit zeitlich begrenzten Lizenzen, sowie Softwareprodukte mit unbefristeten Lizenzen, die absehbar nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt werden werden (End-of-Life) einer ebenso gearteten Evaluation mit Bevorzugung von Open-Source-Alternativen unterzogen werden.

Zu Antrag Punkt 3: Diese Maßnahmen zur Herstellung der Souveränität der Stadt Innsbruck in Fragen der IT-Infrastruktur sind auch für zukünftige Anschaffungen neuer Software maßgeblich, um diese Souveränität zu verstetigen. Daher soll zukünftig bei Erwerb von Softwarelizenzen eine Evaluation mit Bevorzugung von Open-Source-Alternativen vorgenommen werden.