Deckelung der Mieten in IIG-Wohnungen
Der Gemeinderat möge beschließen: Der Stadtsenat wird beauftragt, den Bürgermeister damit zu beauftragen, der IIG & Co KG die Gesellschafterweisung zu erteilen, die Mieten für jene IIG-Wohnungen, deren Mietzinsbildung nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Tiroler Wohnbauförderung (WBF) unterliegt (d.h. für sämtliche ausfinanzierte IIG-Wohnungen), auf den Betrag zu deckeln, der bei […]
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