Onay: „Die Stadt kann aber auch ohne Notstandsverordnung die Vorhaben des Zukunftsvertrags erfüllen“
Verwundert darüber, wie das Land den Wohnungsnotstand in Innsbruck „weggerechnet“ habe, zeigt sich die Alternative Liste Innsbruck (ALi).
„Wenn mehr als zwei Prozent der Bevölkerung auf den Vormerklisten der Stadt registriert sind, dann ist der Sachverhalt des quantitativen Wohnungsfehlbestands laut Bodenbeschaffungsgesetz erfüllt. Und das ist in Innsbruck mit 4 630 Wohnungssuchenden eindeutig der Fall. Davon, dass die geplanten und im Bau befindlichen geförderten Wohnungen vom Wohnbedarf abzuziehen seien, steht im Bodenbeschaffungsgesetz selbst jedenfalls nichts,“ wundert sich ALi-Wohnbaureferent Roland Steixner.
Gleichzeitig müsse die Stadtpolitik selbstkritisch anerkennen, dass die Hausaufgaben im Vorfeld der Antragsstellung nicht erledigt wurden. „Dazu gehört etwa die umfassende Ausweisung für Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau. Diese kann auch bei entsprechenden Mehrheiten im Innsbrucker Gemeinderat ohne Notstandsverordnung umgesetzt werden,“ so Steixner weiter.
„Für uns als Stadt ist jetzt wichtig, dass wir uns darauf konzentrieren, die wohnungspolitischen Vorhaben, die im Zukunftsvertrag selbstbewusst angekündigt sind, rasch zur Umsetzung zu bringen. Das geht auch ohne Notstandsverordnung,“ so ALi-Gemeinderat Mesut Onay. In der Vergangenheit seien viele notwendige wohnungspolitische Vorhaben an fehlenden Mehrheiten im Gemeinderat gescheitert. „Ohne diese hätte uns auch die Ermächtigung des Landes nichts gebracht. Jetzt unter anderen Mehrheiten, haben sich mehr Gestaltungsspielräume geöffnet,“ so Onay abschließend.