Wohnbausteuer als Ausweg aus dem Datendilemma der Leerstandserhebung?

Die aktuelle Leerstandsdebatte ruft Datenschützer*innen auf den Plan. Den Leerstand über Betriebskosten zu ermitteln, stößt offenkundig auf Kritik der ARGE Daten. Freilich ist darüber zu diskutieren, ob eine derartige Datenermittlung aufgrund des massiven öffentlichen Interesses an der Bekämpfung von spekulativem Leerstand nicht dennoch gerechtfertigt ist.

Die Gemeinderatsfraktion „Für Innsbruck“ schlägt nun eine Abgabe vor, die für nicht selbst bewohnte Wohnungen zu entrichten wäre. Fehlt nur noch, dass diese für den kommunalen Wohnbau zweckgewidmet und die Ausgestaltung der Gebühr progressiv ist, sodass diejenigen am meisten zahlen, die am meisten Wohnungen besitzen, und die Breitner-Steuer 2.0 wäre komplett. Finanzstradtrat Hugo Breitner hat nämlich mithilfe einer derartigen Wohnbausteuer den Bau der Gemeindewohnungen im „Roten Wien“ der 20er-Jahre des letzten Jahrhunderts gegenfinanziert.

Die Wohnbausteuer funktionierte als Finanzierungsbasis für den kommunalen Wohnbau hervorragend. Als adäquates Mittel gegen die Immobilienspekulation diente sie aber in Kombination mit einem Mietendeckel. Der noch im ersten Weltkrieg eingeführte Mietzinsstopp oder „Friedenszins“ verhinderte, dass die Wohnbausteuer auf die Mieter*innen übergewälzt wird. Gleichzeitig führte die Inflation zu einem Wertverfall der Mieten und somit zu einem Zusammenbruchs des Immobiliengewerbes. Die an die Wand gemalte Katastrophe blieb übrigens aus. Die Gemeinde Wien kam billigst an Bauland und konnte mit überschaubaren Kosten für damalige Verhältnisse regelrecht palastartige Wohnstätten für die Arbeiter*innenklasse errichten.

Den „Friedenszins“, das Schreckgespenst der Immobranche, gibt es übrigens nicht mehr. Sämtliche Mietverhältnisse, die tatsächlich zwei Weltkriege und den Faschismus überdauert haben und bis heute bestehen, können bereits nach § 45 des geltenden Mietrechtsgesetzes auf den sogenannten „Mindestmietzins“, der übrigens wertgesichert ist, angehoben werden.

Ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des FI-Vorschlags gegeben sind, wird zu prüfen sein. Es muss geklärt werden, ob eine Gemeindeverordnung diese ermöglicht oder ob ein Landes- oder gar ein Bundesgesetz dafür erforderlich ist. Das Hauptproblem ist allerdings, dass die Einführung einer Wohnbausteuer nur in Kombination mit universellen Mietobergrenzen für alle Wohnungen eine Überwälzung einer solchen Abgabe auf die Mieter*innen verhindert. Eine entsprechende Mietrechtsreform fällt aber in die Kompetenz des Bundes und nicht in die der Stadt.

Daher ist zu diesem Vorschlag folgendes festzuhalten: Er ist diskussionswürdig, aber die derzeitigen Rahmenbedingungen für seine Umsetzung stimmen (noch) nicht. Ohne Mietobergrenzen würden letztlich die Mieter*innen und nicht die Hausbesitzer*innen die Kosten zu tragen haben. Das läuft jedoch dem proklamierten Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zuwider. Um aber universell gültige Mietobergrenzen durchzusetzen, werden sich die Mieter*innen und Wohnungssuchenden den Protest gegen die bestehenden Verhältnisse lautstark auf die Straße tragen müssen.

Roland Steixner

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