Vormerkrichtlinien für Stadtwohnungen lockern – Die Stadt muss das Recht auf Wohnraum für alle endlich anerkennen!

Wohnen wird immer teurer in Österreich, Wohnen ist bereits extrem teuer in Innsbruck. Viele Menschen können sich die Preise am privaten Markt nicht mehr leisten. Gemeinden und Genossenschaften dämpfen durch günstige Wohnungen, die sie der Bevölkerung zur Verfügung stellen, die Wohnkosten deutlich. Gäbe es den kommunalen Wohnbau nicht, stünden viele Menschen auf der Straße, die sich das Leben nicht mehr leisten können. Ähnliches gilt für den Wohnbau, der durch gemeinnützige Bauträger und Genossenschaften betrieben wird. Diese Wohnungen werden allerdings in Innsbruck überwiegend von der Stadt nach den strikten Vergaberichtlinien vergeben. Besonders in Ostösterreich sind die Genossenschaften dagegen eine dritte Säule für die Wohnversorgung der Bevölkerung, neben dem privaten und dem kommunalen Wohnungsmarkt. Wer in Wien keine Gemeindewohnung bekommt, kann seinen Wohnbedarf in Wien oder in Niederösterreich wenigstens über eine Genossenschaftswohnung decken. Diese sind zwar etwas teurer als der Gemeindebau, aber im Vergleich zum Privatmarkt immer noch meist günstig, vorausgesetzt, man kann sich den einmal fälligen Finanzierungsbeitrag leisten. Die Wohnungen unterliegen anschließend dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) mit grundsätzlich überschaubaren Mieten.

Anspruch auf eine Vormerkung für eine Stadtwohnung hat in Innsbruck nur, wer „dringenden Wohnbedarf“ nachweisen kann und bereits mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der Stadt wohnt. Ein solcher besteht nur bei Überbelegung oder drohendem bzw. erfolgtem Wohnungsverlust und wenn die Bruttomiete mehr 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens zuzüglich einer ausbezahlten Mietzinsbeihilfe übersteigt. Pro Kind gibt es gnädigerweise einen Abschlag von drei Prozent. Im Fachchinesisch des Richtlinientextes liegt eine glasklare politische Aussage verborgen: Bis zu 40 Prozent des Einkommens für das Wohnen auszugeben, ist also vollkommen in Ordnung.

Wenn also Maria Muster mit einem Kind in einer Zwei-Zimmer-Wohnung mit 35 Quadratmetern bewohnt und über ein Nettoeinkommen von etwa 1500 Euro monatlich verfügt und Wohnkosten von rund 600 Euro zu bezahlen hat, dann liegt also kein von der Stadt Innsbruck anerkannter Wohnbedarf vor. Denn immerhin betragen die Wohnkosten in diesem Fall dank des 13. und 14. Gehalts weniger 37 Prozent des jährlichen Nettoeinkommens. Eine Mutter mit Kind braucht nach Ansicht der Stadt zwei Zimmer und nicht mehr als 30 Quadratmeter Wohnraum. Dass hier die Wohnkosten mehr als 17 Euro im Monat pro Quadratmeter betragen, interessiert die Stadt überhaupt nicht. Maria Muster kann sich also für Wohnverhältnisse, die sie und ihr Kind auf Dauer krank machen, im Laufe ihres möglicherweise nicht so langen Lebens dumm und dämlich zahlen und die Stadt erkennt hier gemäß den 2014 beschlossenen Vormerk- und Vergaberichtlinien keinen Wohnbedarf an.

Viele Leute, die alles andere als wohlhabend sind, ächzen unter den hohen Wohnkosten, aber die Politik interessiert sich für diese eigentlich nicht wirklich. Wer sich kein Eigenheim leisten kann, aber die strikten Kriterien für eine Gemeindewohnung nicht erfüllt, kann nach dem Landesgesetz zur Mietzins- und Annuitätenbeihilfe maximal einen Wohnkostenzuschuss von allerhöchstens fünf Euro pro Quadratmeter gewährt werden. Dieses Geld fließt aber letzlich wieder den Vermieter*innen zu.

Offenkundig ist auch bei der Innsbrucker SPÖ angekommen, dass ein beträchtlicher Teil derjenigen, die in Innsbruck unter den exorbitanten Wohnkosten leiden, keine Chance haben, auf die Vormerkliste der Stadt Innsbruck zu kommen. Wer aber gehofft hat, dass die Innsbrucker SPÖ dann eine Reform der Vormerk- und Vergaberichtlinien der Stadt Innsbruck auf das Tapet bringen, hat sich ordentlich geirrt. Der private Wohnungsmarkt soll es richten, wenn nur – ja, wenn nur – die Gemeinde in das private Immobiliengeschäft einstiege. Dabei eröffnen sich aber gleich mehrere Fragen:

  1. Gehen „sozial“ und „marktkonform“ bei den Mietpreisen überhaupt zusammen? Die Wohnungsmieten von IIG und den Gemeinnützigen Bauträgern sind sehr wohl kostendeckend. Das Kostendeckungsprinzip kann also mit „marktkonform“ nicht gemeint sein. Der private Wohnungsmarkt ist hingegen alles andere als sozial.
  2. Wäre es nicht sinnvoller, die soziale Wohnbautätigkeit dem tatsächlich höheren Bedarf anzupassen? Doch dafür müssten einmal die Vormerk- und Vergaberichtlinien für Stadtwohnungen so abgeändert werden, dass sie das Recht auf Wohnen für alle, die in Innsbruck leben, anerkennen.
  3. Wenn es ab 2025 eh nichts mehr zu bebauen gibt, ist es dann nicht an der Zeit Raumordnung neu zu denken? Dann müsste die Vergesellschaftung von bestehendem Wohnraum ganz oben auf der Agenda stehen und die Wohnungsfrage in erster Linie als eine Verteilungsfrage angegangen werden.
  4. Was macht die Stadt, wenn sie in den privaten Wohnungsmarkt als privater Investor einsteigt, besser als die anderen?
  5. Woher bezahlt die Stadt die Mittel für dieses Unterfangen? Baugrund aufzukaufen und zu entwickeln ist eine teure Investition. Und das auch noch neben dem sozialen Wohnbau, der dabei nicht beeinträchtigt werden soll.

Das Konzept der SPÖ scheint noch recht unausgegoren und bislang wirft es mehr Fragen auf, als es beantwortet. Es scheint ein Bestreben nach einen funktionellen Ersatz für die Wohnungsvergabe durch die Genossenschaft selbst entsprungen zu sein. Ich halte aber eine Lockerung der Vergaberichtlinien für den besseren Schritt, um bezahlbares Wohnen für alle sicherzustellen. Dasselbe gilt für die Bauvorschriften im geförderten Wohnbau. Dort gibt es nämlich Kostentreiber und Hemmnisse im Wettbewerb mit dem privaten Immobilien- und Grundstücksmarkt.

Um die Stellung der Eigentumsfrage kommen wir aber trotzdem nicht herum. Friedrich Engels hält in seinem Artikel zur Bauernfrage in Frankreich und Deutschland fest, dass Marx ihm unzählige Male mitgeteilt habe, dass es am besten wäre, „wenn wir die ganze Bande aufkaufen könnten.“ Nichtsdestotrotz kann die Wohnungsfrage ebenso wie die Grund-und-Boden-Frage nur durch…ja, lassen wir Friedrich Engels noch einmal ausführlich zu Wort kommen:

„Wie ist nun die Wohnungsfrage zu lösen? In der heutigen Gesellschaft gerade wie eine jede andere gesellschaftliche Frage gelöst wird: durch die allmähliche ökonomische Ausgleichung von Nachfrage und Angebot, eine Lösung, die die Frage selbst immer wieder von neuem erzeugt, also keine Lösung ist. Wie eine soziale Revolution diese Frage lösen würde, hängt nicht nur von den jedesmaligen Umständen ab, sondern auch zusammen mit viel weitergehenden Fragen, unter denen die Aufhebung des Gegensatzes von Stadt und Land eine der wesentlichsten ist. Da wir keine utopistischen Systeme für die Einrichtung der künftigen Gesellschaft zu machen haben, wäre es mehr als müßig, hierauf einzugehn. Soviel aber ist sicher, daß schon jetzt in den großen Städten hinreichend Wohngebäude vorhanden sind, um bei rationeller Benutzung derselben jeder wirklichen “Wohnungsnot” sofort abzuhelfen. Dies kann natürlich nur durch Expropriation der heutigen Besitzer, resp. durch Bequartierung ihrer Häuser mit obdachlosen oder in ihren bisherigen Wohnungen übermäßig zusammengedrängten Arbeitern geschehen, und sobald das Proletariat die politische Macht erobert hat, wird eine solche, durch das öffentliche Wohl gebotene Maßregel ebenso leicht ausführbar sein wie andere Expropriationen und Einquartierungen durch den heutigen Staat.“

Nun kommen wir noch einmal zum SPÖ-Vorschlag zurück: Wenn die Stadt tatsächlich die Mittel locker machen will, um „die ganze Bande“ aufzukaufen,, dann wäre das ja mal was anderes. Sie könnte der ZIMA und Co unzählige Grundstücke vor der Nase wegschnappen und vom Verfall bedrohte Gebäude zu erhalten und dem Bedarf der Bevölkerung entsprechend umzugestalten. Das Problem ist schlicht und einfach, dass es sich so einfach nicht spielen wird: Die Bande lässt sich nicht so einfach aufkaufen und die Bande um Oppitz-Plörer hat dafür gesorgt, dass die Stadt dafür kaum die Mittel hat. Über die Millionen, die über die Patscherkofelbahn in den Sand gesetzt wurden, wurde ja bereits ausführlich berichtet und Bürgermeister Georg Willi hat schon einmal angekündigt, dass die Stadt sparen müsse. Wen die drohenden Gebührenerhöhungen treffen werden, wird sich weisen, aber wohl mit Sicherheit auch nicht ausschließlich die Reichsten. Denkbar schlechte Voraussetzungen, um so einfach in das Big Business des Immobilienmarktes einzusteigen.

Da wir aber derzeit ohnehin Nationalratswahlkampf haben, könnte ich es dabei bewenden lassen und die absolut richtigen Vorschläge von Wir Können zum Thema „Wohnen“ noch einmal aufzulisten. Das spare ich mir hier. Ebenso ist es überflüssig, zu erwähnen, dass die Wiedereinführung des Kategoriemietzinses faktisch der der Deckelung der Mieten auf maximal ein Viertel des Haushaltseinkommen entspricht. Spannender wäre die Frage, wie das genau realisiert werden könnte. Am elegantesten wäre das zu realisieren, indem sämtliche in sozialen Wohnbauten sofort auf den Kategoriemietzins zurückgeführt werden, während im privaten Wohnbau zunächst ein Mietzinsstopp einfgeführt wird nach einer gewissen Frist von ein paar Monaten dann bei Neuvermietung nur mehr der Kategoriemietzins verlangt werden könnte. So könnte kurzfristig sogar Leerstand noch mobilisiert werden, weil es die letzte Möglich ist, noch ein bisschen gewinnbringend zu vermieten. Anschließend unterliegen diese Mieten einem dauerhaften Mietpreisstopp bis die Kostendeckungsgrenze erreicht wird. Mit einem solchem Mietpreisdeckel wird der kapitalmarktgetriebene Immobilienwesen zerschlagen. Aber erst, wenn das erledigt ist, hat die Gesellschaft freie Bahn für die Deckung des Wohnbedarfs aller. Hier bleibt die SPÖ halt wieder einmal stehen, anstatt das ganze Programm mit Wohnbausteuern nach dem Vorbild des Roten Wien der Zwischenkriegszeit einzufordern. Denn das war damals ihr Konzept und es hat der Stadt sprudelnde Einnahmen verschafft. Wie weit die Stadt als Verwaltungskörperschaft hier gehen kann, ist freilich eine strittige Frage.

Wenn mehr als zwei Prozent der Stadtbevölkerung als wohnungssuchend gemeldet sind, lägen nach Voraussetzungen für die Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes vor, das die Mobilisierung von Bauland bis hin zur Vergesellschaftung von Grund und Boden vorsieht. Es wurde unter der Regierung Kreisky eingeführt und fand bislang nie Anwendung. Die SPÖ soll es sich ruhig auf die Fahnen heften, sofern sie sich gemeinsam mit uns für die Lockerung der strikten Vormerkrichtlinien der Stadt Innsbruck stark macht. Denn diese verbauen den Blick auf den tatsächlichen Wohnbedarf der Menschen in der Stadt. Das ist von denen so gewollt, die an den Verhältnissen nichts ändern wollen. Um hier einen Druck aufzubauen und deutlich zu machen, dass hier endlich gehandelt werden muss, ist hier und jetzt der Wohnungsnotstand auszurufen!

Roland Steixner

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