Mehr Transparenz bei Bauverfahren! Hötting braucht dringend einen Bebauungsplan!

Mesut Onay, Evi Kofler und Roland Steixner trafen sich mit den Initiator*innen der Petition und sahen sich die Lage vor Ort an.

Ein Bauvorhaben in der unmittelbaren Nähe zur alten Höttinger Kirche stößt bei vielen Anrainer*innen auf Unmut. Über 900 Unterschriften wurden gegen die Verwirklichung des Bauprojekts gesammelt.

Es geht um ein Wohnhaus in der Schulgasse, das ausgebaut werden soll, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Grundsätzlich ist eine behutsame Nachverdichtung zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum begrüßenswert. Allerdings wird heftig diskutiert, ob die Schaffung von 200-Quadratmeter-Wohnungen der angemessenen Deckung von Wohnbedarf dient. Die Dichte und die Höhe des geplanten Wohnbaus fügt sich nach den Angaben der Kritiker*innen des Bauvorhabens nicht in das dort vorhandene Ortsbild ein. Das betroffene Areal befindet sich in einer Schutzzone gemäß dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG). Für Schutzzonen gelten besondere bauliche Auflagen.

Die Unterzeichner*innen der Petition kritisieren in erster Linie den Verlust bestimmter Sichtachsen, wie etwa von der Dorfgasse zum Eingang und zum Rundfenster der alten Höttinger Kirche. Außerdem sind viele Anrainer*innen darüber erbost, dass sie aufgrund des Ortsbildschutzes sogar geringe bauliche Veränderungen nicht vornehmen dürfen, während das Gebäude, das bereits jetzt über das einzige Flachdach im näheren Umfeld verfügt, aufgestockt und massiv erweitert werden soll.

Bauwerber und Anrainer*innen sind sich über die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens uneins. Den Kritiker*innen des Bauprojekts wird vom Bauwerber vorgeworfen, mit Falschbehauptungen zu agieren.

Für Außenstehende ist die Meinungsbildung jedenfalls schwierig, zumal Bauvorhaben hierzulande öffentlich nicht eindeutig visualisierbar sind. In der Schweiz ist bei bewilligungspflichtigen Bauprojekten die Erstellung von Bauprofilen mit Messlatten vorgeschrieben. Diese ermöglicht es der Öffentlichkeit, das Ausmaß eines Bauvorhabens und dessen Auswirkungen auf die Umgebung eindeutig und zweifelsfrei zu visualisieren. Im konkreten Fall ließen sich mit Erstellung eines Bauprofils die Angaben beider Seiten des Konflikts leicht und für alle nachvollziehbar überprüfen. Dieses Instrumentarium ist allerdings in der Tiroler Bauuordnung (TBO) nicht vorgeschrieben und im konkreten Fall nicht realistisch einzufordern. Die Landespolitik sollte sich jedoch Gedanken darüber machen, ob sie solche zur Verbesserung der Transparenz in der Bauordnung festschreiben will.

Die Gegend um die alte Höttinger Kirche hat leider noch keinen Bebauungsplan, der die stadtplanerischen Ziele für diese Region klar definiert. Daher fehlt es der Gegend an klar festgelegten Vorgaben für Bauprojekte bezüglich der Höhe, der Baugrenzlinien, der Baufluchtlinien, der Baumassendichte und bezüglich der Wahrung bestehender Sichtachsen.

Gemäß § 54 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) hat eine Wohngegend grundsätzlich über einen Bebauungsplans zu verfügen. Allerdings sieht das TROG in §54 Abs. 4 auch eine Ausnahme vor:

Die Verpflichtung zur Erlassung von Bebauungsplänen nach Abs. 2 besteht nicht für bereits bebaute Grundstücke, sofern die verkehrsmäßige Erschließung und die Erschließung dieser Grundstücke mit Einrichtungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bereits besteht und die Erlassung von Bebauungsplänen zur Gewährleistung einer geordneten weiteren Bebauung derselben nicht erforderlich ist.“

Vor dem Hintergrund der heftigen Kontroversen um das Bauvorhaben in der Schulgasse ist die Gewährleistung einer geordneten weiteren Bebauung höchst strittig. Der Protest der Anrainer*innen sollte von der Stadtplanung als ein Auftrag verstanden werden, für das betroffene Areal klare raumplanerische Ziele zu definieren und nachvollziehbare Vorschriften zu formulieren.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ist es unverständlich, warum der Bauausschuss dem Gemeinderat nicht schon längst eine temporäre Bausperre nach §74 TROG Abs. 2 für das Areal um die alte Höttinger Kirche zur Beschlussfassung unterbreitet hat. Diese Notmaßnahme soll die Wahrung stadplanerischer Ziele bis zur Ausarbeitung und Verabschiedung eines Bebauungsplans für die betreffende Gegend sicherstellen und fand in jüngster Zeit mehrfach Anwendung, wie etwa zuletzt in St. Nikolaus, Bergisel und Mentlberg. Bausperren wurden sogar recht kurzfristig nach dem Abriss des Kranebitter Hofs und nach der Beseitigung des Paul-Flora-Schwimmbades verhängt.

Es ist nachvollziehbar, dass der Bauwerber und dessen Gattin diese Verzögerung als belastend empfinden. Grundsätzlich sollte jedenfalls ein Bauvorhaben zur Deckung des familiären Wohnbedarfs ermöglicht werden. Dessen Angemessenheit unter den gegebenen Voraussetzungen muss jedoch geklärt bzw. sichergestellt werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass manche vor der Stadt gleicher sind als andere. Das wäre dem gesellschaftlichen Zusammenhalt der Stadt zutiefst abträglich.

So soll das Haus dann von der Dorfgasse aus wirken.

Die Alternative Liste Innsbruck berät noch über das weitere Vorgehen in dieser Sache und bemüht sich um eine faire Lösung im Sinne Lösung im Sinne aller Betroffenen.

Text: Roland Steixner

Fotos und Bearbeitung: Evi Kofler.

 

PS: Die Alternative Liste Innsbruck wird bei der nächsten Sitzung einen dringenden Antrag auf Erlass einer Bausperre nach § 74 TROG einbringen.

 

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