ALI begrüßt das Wohn- und Sozialpaket der Tiroler Landesregierung

Die Landesregierung hat nach einer zweitägigen Klausur ein Wohn- und Sozialpaket vorgestellt, das in einigen Punkten auch den Forderungen der Alternativen Liste entgegen kommt. Hier einige Details:

Das angekündigte Reformpaket Wohnen stellt einen gewaltigen Schritt in die richtige Richtung dar. Die dort angekündigten Schritte sind richtig, notwendig und entsprechen dem, was sich die Bevölkerung von der Politik erwarten darf: Dass sie handelt und gestaltet und nicht bloß Missstände verwaltet. Das Impulspaket Soziales ist eine gute Nachricht für die Tiroler*innen, die auf die Arbeit der Sozialvereine angewiesen sind. Insgesamt werden mit den geplanten Maßnahmen einige Forderungen der Alternativen Liste Innsbruck erfüllt. Auf drei Aspekte sei hier hier besonders hingewiesen:

Die Alternative Liste Innsbruck hat die Ausweitung des Sozialbudgets vor dem Hintergrund der prekären Situation zahlreicher Sozialvereine angesichts der massiven Kürzungen von Bundesseite verlangt und dazu zahlreiche Initiativen gesetzt. Gerade in den Bereichen Familienberatung und Gewaltprävention wurde von der Bundesregierung der Sparstift angesetzt. Dabei heftet sich die die Bundesregierung die Themen „Familie“ und „Sicherheit“ auf die Fahnen und Gewaltprävention ist langfristig die wirkungsvollste Sicherheitspolitik. Es ist erfreulich, dass das Land jetzt Anstrengungen unternimmt, um den Sozialvereinen zu ermöglichen, ihre wertvolle Arbeit fortsetzen zu können.

Die Alternative Liste Innsbruck hat bereits im Herbst gefordert, Kurzzeitvermietung meldepflichtig zu machen, und einen Antrag dazu im Innsbrucker Gemeinderat eingebracht. In diesem forderten wir die Stadtregierung auf, die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung einer Meldepflicht für Kurzzeitvermietung und dauerhaften Leerstand zu prüfen und gegebenenfalls von Land und Bund eine Ermächtigung zur Umsetzung einer solchen Maßnahme einzufordern. Dieser Antrag wurde im Stadtsenat verworfen. Umso erfreulicher ist nun, dass wenigstens in Bezug auf die Kurzzeitvermietung die entsprechenden Rahmenbedingungen von der Landesregierung geschaffen werden. Eine analoge Meldepflicht für dauerhaften Leerstand ist freilich ebenfalls dringend geboten. Zudem benötigen die Gemeinden dringend die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Kurzzeitvermietung in Gebieten mit reiner Wohnwidmung untersagen oder eine zeitliche Begrenzung auf z.B. maximal 90 Tage im Jahr verhängen zu können.

Durch die geplanten Maßnahmen der Landesregierung erwächst der Stadt Innsbruck die Verpflichtung zur Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau. Da es jedoch zu wenig Baulandreserven in öffentlicher bzw. gemeinnütziger Hand gibt, wird die Gemeinde privates Bauland als Vorbehaltsflächen künftig ausweisen müssen. „Die Innsbrucker*innen haben im vergangenen Jahr feststellen müssen, dass ihre politische Vertretung ein Instrumentarium des TROG schlichtweg nicht anwenden will. Kommt nun der nächste Schritt und die Stadt beschließt, dass Landesgesetze in Innsbruck keine Geltung besitzen?“ fragt sich Gemeinderat Mesut Onay und fordert vor dem Hintergrund der beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung erneut die Hereinnahme der Vorbehaltsflächen in das ÖROKO der Stadt Innsbruck. Er kritisiert, dass sich die Stadt in dieser Hinsicht selbst „Denkverbote“ auferlegt und hält zudem fest: „Die geplante Schulungsoffensive für die Gemeinden in Bezug auf die Instrumentarien des TROG zielt nämlich auch auf die Landeshauptstadt. Bislang gescheitert ist die Anwendung der TROG-Instrumentarien in Innsbruck nicht zuletzt an der ÖVP, die in der Stadt nicht umsetzen will, was sie im Land beschließt.“

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