Die Krankenkassenreform – Umverteilung zugunsten des Kapitals macht krank

Die schwarzblaue Bundesregierung verspricht sich von der Zusammenlegung der Krankenkassen mehr Effizienz in der Verwaltung. Ob dieses Versprechen eingelöst wird, steht auf einem anderem Blatt Papier.

Die Behauptung, dass Ärzt*innen so mehr Zeit für ihre Patient*innen hätte, erweist sich schon mal als Luftnummer, da die Abrechnung mit den Kassen ohnehin EDV-unterstützt via E-Card stattfindet. Christoph Schweighofer, Kurien Vize-Obmann der niedergelassenen Ärzte in der Steiermark, macht dies folgendermaßen deutlich: “Mit einem Knopfdruck mache ich dann die Abrechnung, die über eine sichere Datenleitung direkt an die jeweiligen Kassen übermittelt wird und dort erledigt wird.”

(https://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5434035/Aerzte-zur-Kassenreform_Regierung-irrt_Reform-bringt-nicht-mehr)

Als weitere Luftnummer der Regierung stellt sich wohl die versprochene Einsparung bei der Verwaltung heraus. Aktuell machen die Verwaltungsausgaben von Staat und Sozialversicherungsträgern insgesamt etwa drei Prozent der öffentlichen Gesundheitsausgaben aus. Die Verwaltungsausgaben des privaten Sektors belaufen sich dagegen bei rund acht Prozent. Die Regierung spricht davon, rund eine Milliarde durch die Kassenfusion einsparen zu können. Wie das ohne die Kürzung von Leistungen geschehen, bleibt fraglich. Denn immerhin werden für die Verwaltung bislang weniger als eine Milliarde ausgegeben.

(http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/gesundheitsausgaben/index.html)

Spürbar wird die Einsparung bei der AUVA werden, die unter den verschlechterten Bedingungen ihr Leistungsangebot drastisch wird einschränken müssen. Denn die verlangten Einsparungen machen ein Drittel des Gesamtbudgets der AUVA aus. Wenn die Kosten, die diese Kasse abdeckt zu den Krankenkassen wandern, dann können die Unternehmer*innen über die Senkung der Lohnnebenkosten jubeln. Denn bislang wird die AUVA ausschließlich von Arbeitgeberseite finanziert, während die Krankenkassen von „Arbeitgebern“ und Beschäftigten annähernd zu gleichen Anteilen finanziert wird.

Gleichzeitig sollen aber die Sozialversicherungen massiv umgefärbt werden. Denn immerhin – so heißt es – zahlen die „Arbeitgeber“ mehr als die Hälfte der Beiträge in das Sozialsystem ein. Dafür wollen sie dann auch angemessen mitbestimmen können. Die Beschäftigten hätten dafür dankbar zu sein, dass ihr „Arbeitgeber“ so sozial ist und seinen Beitrag zu der Finanzierung der Kassen leistet. Was WKÖ und Co als Berechtigung für eine massive Umgestaltung der Kassen betrachten, ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine massive Enteignung der Beschäftigten. Betrachtet man nämlich die gesamten Sozialversicherungsabgaben, die für die Beschäftigten entrichtet werden als Bestandteil des Lohnes, so zahlen sich die Beschäftigten sämtliche Sozialleistungen letztlich selbst. Lediglich die Tatsache, dass ein Teil der Beiträge auf dem Lohnzettel aufscheint und der andere nicht, dient als Argument für die abenteuerlichen Forderungen der Kapitalseite. Im übrigen ist die Bevorzugung der Dienstgeber laut dem Verfassungsexperten Theo Öhlinger eindeutig verfassungswidrig.

(https://derstandard.at/2000087379805/Kassenreform-als-rechtlicher-Balanceakt)

Die gesamten Gesundheitsausgaben in Österreich lagen im Jahr 2017 laut Schnellschätzung der Statistik Austria bei 11,0 Prozent des BIP. Davon entfallen knapp drei Viertel auf das öffentliche Gesundheitssystem. Dessen Finanzierung ist einigermaßen komplex. Es handelt sich um ein kassenfinanziertes System, das durch eine steuerfinanzierte Komponente ergänzt wird. Ein Großteil der Finanzierung erfolgt über die Sozialversicherungsbeiträge, ein geringerer Teil über Steuereinnahmen. Da das österreichische Steuersystem alles andere als progressiv ist, trägt die breite Bevölkerung auch im Verhältnis zum Einkommen den Hauptanteil dazu bei.

Wenn es der Bundesregierung ernsthaft darum ginge, die bestehenden Leistungen zu sichern, so müsste sie in erster Linie bei der Höchstbemessungsgrundlage anzusetzen und diese abzuschaffen. Vereinfachung der Strukturen und Bereinigung von Doppelstrukturen mögen zwar nützlich sein, aber bei der hier geplanten „Reform“ handelt es sich nicht um eine Verbesserung im Sinne der Versicherten sondern schlichtweg um eine Leistungskürzung. Denn die Einsparungen, die hier gemacht werden, dienen dazu, eine Beitragssenkung von Arbeitgeberseite zu finanzieren.

Wenn aus Krankenkassen eine „Gesundheitskasse“ wird dann ist höchste Vorsicht geboten. Vielmehr wird der Begriff „Gesundheit“ hier glatt ins Gegenteil verkehrt. Das seit 1. September in Kraft getretene Arbeitszeitgesetz wird die Beschäftigten nicht gesund, sondern krank machen. Wenn es wirklich um die Gesundheit der Versicherten ginge, dann wäre eine Arbeitszeitsenkung beschlossen worden und nicht der 12-Stunden-Tag. Die Einführung der 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich bei Toyota in Schweden brachte der Firma effektiv weniger Krankschreibungen und zudem eine Gewinnsteigerung von 25 Prozent.

(https://www.waz.de/wirtschaft/experiment-in-schweden-sind-sechs-stunden-arbeit-genug-id213312493.html)

Eine soziale Gesundheitspolitik hat nicht nur die Finanzierung von Gesundheitsleistungen in den Fokus zu rücken, sondern auch die Umstände in den Fokus rücken, die Menschen krank machen. Allzu oft wird die Verantwortung für die Gesundheit auf den Einzelnen abgewälzt. Oftmals wird ein Mensch, der krank ist, für seinen Zustand selbst und vor allem allein verantwortlich gemacht ohne die Verhältnisse, unter denen er existiert, zu betrachten. Streß, Armut, Umweltverschmutzung, alles Folgen es herrschenden Gesellschaftssystems machen krank und erhöhen die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Wenn an diesen Verhältnissen angesetzt wird, dann können letztlich nicht nur Kosten eingespart werden, sondern auch das Wohlbefinden der Menschen verbessert werden.

Der blauschwarzen Bundesregierung geht es jedoch nur darum, den Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben zu senken, während die Patient*innen künftig noch tiefer in die eigene Tasche greifen müssen. Das wird am Ende von der „Patientenmilliarde“ übrig bleiben.

Autor: Roland Steixner

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